Lebensmittelrecht
Damit Sie z. B. gegenüber der Überwachung stets auf der sicheren Seite sind
Ein Lebensmittelunternehmer hat heute eine Fülle lebensmittelrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen zu kennen, zu beachten und letztendlich in die betriebliche Praxis umzusetzen. Sei dies die gesetzeskonforme Kennzeichnung von Fleischwaren, die Auslegung hygienerechtlicher Bestimmungen, die Rückverfolgbarkeit, die Herkunftskennzeichnung und vieles andere mehr.
Hier können sie als Innungsmitglied auf eine Reihe Dienstleistungen zurückgreifen.
- bei der Kenntlichmachung zugelassener Zusatzstoffe und Zutaten
- bei der korrekten Verkehrsbezeichnung eines Produktes
- bei der Auslegung hygienerechtlicher Begriffe
- bei Beanstandungen, sei es im Rahmen einer Anhörung, eines Bußgeldbescheides oder eines Strafbefehls
- bei der betrieblichen Eigenkontrolle und bei HACCP
- bei der Ordnungsgemäßheit der Probenentnahme
- bei der Auslegung der Probenahmehäufigkeit der gesetzlich vorschriebenen mikrobiologischen Analyse von Hackfleisch u.a.
- bei vielem anderen mehr.
Wir bzw. unsere Mitarbeiter im FSK - Institut stehen Ihnen gerne Rede und Antwort. Bitte
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