Lebensmittelrecht
Damit Sie stets auf der sicheren Seite sind
Ein Lebensmittelunternehmer muss eine Fülle lebensmittelrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen kennen, beachten und in die betriebliche Praxis umsetzen. Sei dies die gesetzeskonforme Kennzeichnung von Fleischwaren, die Auslegung hygienerechtlicher Bestimmungen, die Rückverfolgbarkeit, die Herkunftskennzeichnung und vieles andere mehr.
Unseren Mitgliedsbetrieben helfen wir:
- bei der Kenntlichmachung zugelassener Zusatzstoffe und Zutaten
- bei der korrekten Verkehrsbezeichnung eines Produktes
- bei der Auslegung hygienerechtlicher Begriffe
- bei Beanstandungen
- bei der betrieblichen Eigenkontrolle und bei HACCP
- bei der Ordnungsgemäßheit der Probenentnahme
- bei der Auslegung der Probenahmehäufigkeit der gesetzlich vorschriebenen mikrobiologischen Analyse von Hackfleisch u.a.
- bei vielem anderen mehr.
Wir bzw. unsere Mitarbeiter im FSK-Institut stehen Ihnen gerne Rede und Antwort. Bitte klicken sie hier.
Sie benötigen direkt fachjuristische Beratung?
Als Mitgliedsbetrieb können Sie sich für eine kostenlose Erstberatung an unsere kooperierende Kanzlei GPKH wenden. Klicken Sie hier für die Kontaktinformationen (geschlossener Mitgliederbereich / Zugangsdaten notwendig).